Persönliches und Originelles Weihnachtsgeschenk

Weihnachtsgeschenk umtauschen

Kann man Weihnachtsgeschenke umtauschen?

Das gibt man sich solche Mühe ein schönes Weihnachtsgeschenk aussuchen und dann das – passt nicht, gefällt nicht, hat man schon, zwei Leute hatten dieselbe Idee oder eine kurze Recherche im Internet ergibt, dass das liebevoll ausgesuchte Weihnachtsgeschenk im Internet nur halb zu so teuer wesen wäre, wie im Laden um die Ecke…

Stellt sich die Frage:

Kann man Weihnachtsgeschenke umtauschen?

Lassen wir einmal den emotionalen Aspekt beiseite – sicherlich ist es nicht immer angebracht ein liebevoll ausgesuchtes Weihnachtsgeschenk des schnöden Mammons wegen umzutauschen und originelle Weihnachtsgeschenke haben ja auch ihren ideelen Wert – und befassen wir uns mit der rechtlichen Lage.

Im Laden gekauftes Weihnachtsgeschenk umtauschen

Zu den voll unausrottbaren Märchen gehört, dass man jeden Kauf umtauschen oder zurückgeben könne. Genau dies gilt im normalen Einzelhandel eben NICHT. Man hat kein Recht darauf etwas, was man im Laden gekauft hat wieder zurück zu geben. Allerdings räumen viele Händler ein solches Umtauschrecht freiwillig ein und dann sind diese daran natürlich auch dann gebunden. Allerdings bedeutet ein solch freiwilliges Umtauschrecht oft nicht, dass man auch sein Geld zurückbekommt. Oft gewährt der Händler nur eine Gutschrift oder einen Gutschein. Daher gilt beim Kauf von Weihnachtsgeschenken im Handel: VORHER nachfragen ob und unter welchen Bedingungen eine Rückgabe möglich ist. Ist dies versäumt worden, schadet es natürlich nicht auch nach Weihnachten höflich nachzufragen ob man ein Geschenk zurückgeben kann.

Im Internet oder Versandhandel gekauftes Weihnachtsgeschenk umtauschen

Anders ist die Situation im Versandhandel bzw bei Weihnachtsgeschenken, die man über das Internet gekauft hat. Hier gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht. Ist das Geschenk erst in den letzten Tagen gekauft worden, kann man es ohne Angabe von Gründen zurückschicken und erhält sein Geld zurück. Gerade grosse Versandhändler räumen aber auch ein erweitertes 30-tägiges Rückgaberecht ein. Zu beachten ist noch, dass man, so kein Retourenschein beiliegt, das Rückporto zu tragen hat, so der Wert des Geschenks das man zurücksendet unter 40 Euro liegt. Im Zweifel (zB wenn das Geschenk schon früh gekauft wurde und das Widerrufsrecht eigentlich schon erloschen ist) macht es natürlich auch hier Sinn, nachzufragen und auf Kulanz zu hoffen.

Ferner ist zu beachten, dass das Widerrufsrecht verständlicherweise nicht für Artikel gilt, die speziell für den Kunden hergestellt wurden – zB bei Weihnachtsgeschenken Geschenke mit Personalisierung. Des weiteren gibt es bei machen Produkten Einschränkungen – zum  Beispiel dürfen CDs oder Computerspiele nicht geöffnet sein (um Raubkopien zu vermeiden) Und, auch wichtig, man darf den Artikel nur geprüft, nicht aber in Gebrauch genommen haben. Wer also erstmal einen ausgiebigen Weihnachtsspaziergang macht und dann merkt, dass die Schuhe nicht passen, hat verständlicherweise keinen Anspruch auf Rückgabe.

Ist ein Weihnachtsgeschenk hingegen kaputt oder defekt, hat man als Kunde natürlich stets ein Anrecht darauf, dass der Händler dies in Ordnung bringt – nicht aber darauf, sofort vom Kauf zurücktreten zu können.

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